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Kuriose AGBs bei Google und Adobe Photoshop Express

am 03.04.2008 von JIPS News

Fast niemand liest die Nutzungsbedingungen der Internetdienste, die er benutzt ganz durch. Wenn man es jedoch tut, kann man manche Kuriositäten entdecken. Ein sehr schönes Beispiel dafür bietet Google in seinen Nutzungsbedingungen (TOS = Terms Of Service). Unter Punkt 2.3 lässt sich dort folgendes finden: “You may not use the Services and may not accept the Terms if (a) you are not of legal age to form a binding contract with Google [...]". Problematisch dabei ist, dass man in den meisten Staaten der USA 18 Jahre alt sein muss um einen Vertrag schließen zu können und auch in Deutschland gilt selbiges, wenn der Vertrag nicht rein rechtlich vorteilhaft für den Minderjährigen ist. Dies dürfte zu verneinen sein, da man mit Akzeptieren der Nutzungsbedingung auch die Datenschutzbestimmungen akzeptieren muss (Punkt 7.2), mit welchen man Google erlaubt Daten von sich zu verwenden. Dies gilt nicht nur für Googles Suchmaschine, sondern laut Punkt 1.1 seiner Nutzungsbedingungen für sämtliche Dienste von Google, demnach also auch für Google Mail, Google Earth und Maps aber auch YouTube. Gerade bei YouTube dürfte der Grossteil der Nutzerschaft unter 18 Jahren sein.
Eine weitere Kuriosität lässt sich in den Nutzungsbestimmungen zu Adobes Photoshop …

Adobes Geschenk mit Pferdefuß

Jurabilis / Schön ist, dass Adobe sein Programm Photoshop Express kostenlos bereitstellt. Weniger schön ist, worauf Spiegel Online hinweist:Der Haken: Adobe sichert sich per Nutzungsbedingung Rechte an den Fotos der Mitglieder.In der Tat liest sich Punkt…

Google Apps: Nutzungsrechte für Google in den AGB

medien-gerecht / Schon vor einer Weile startete Google sein Textverarbeitungsprogramm und seine Tabellenkalkulation. In den USA stellt Joshua Greenbaum im CNET-Blog nun mit erschrecken fest, dass sich Google en passant jede Menge Rechte einräumen lässt. So…

Adobe online terms of use / Adobe Internet-Nutzungsbedingungen

Transblawg / You’ve heard of draft terms of use, but have you heard of daft terms of use? Language It is the express wish of the parties that the Terms of Use and all related documents have been drawn up in English....…

Google wills wissen

Die herrschende Meinung / Wie Laurent Meister in seinem Blog feststellt, enthalten die Nutzungsbedingungen von Google Apps einige Klauseln, die einem Haare zu Berge stehen lassen. So heisst es etwa in § 11 der Google Servicebedingungen:Durch Übermittlung, Einstellung…

Google Pack

Weblawg.de / Google bietet mit dem Google Pack eine Sammlung von freier Software an, darunter befinden sich Funktionen und Programme wie Google Toolbar for Internet Explorer bzw. Mozilla Firefox with Google Toolbar, Ad-Aware SE Personal und Adobe Reader 7. Der Um…

AGB-Wirrwarr bei Adobe

medien-gerecht / Adobe war beim Start seines neuen Dienstes Photoshop Express viel gescholten worden, wegen übermässiger Rechteeinräumung per AGB. Dabei ging es nicht um die Frage, ob diese AGB für deutsche Verbraucher überhaupt anwendbar sin…

Google Earth

Handakte WebLAWg / Die Idee ist eigentlich ganz einfach: Ein Globus, der sich im eigenen Rechner befindet – verbunden mit einer dreidimensionalen Satelliten-Ansicht. Google Earth bringt den User zu jedem beliebigen Punkt auf der Erde. Wie von magischer Hand geführt,…

„Claim your Content” auf Youtube

Telemedicus / Google hat ein Filtersystem zur automatischen Erkennung von urheberrechtlich geschützten Inhalten entwickelt. Das bestätigte das Unternehmen Anfang dieser Woche im Rahmen der Medienkonferenz NAB. Die Software mit dem Namen „Claim your co…

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