Kunsturhebergesetz – Das Recht am eigenen Bild
am 01.04.2006 von http://sewoma.de/berlinblawg
In dem stark gekürztem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), vornehmlich in den §§ 22, 23 KUG, ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Bildnisse verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Es heißt, das KUG sei im Jahr 1907 eingeführt worden, nachdem Fotografen den 1898 verstorbenen Otto von Bismarck heimlich auf seinem Sterbebett fotografiert und die Bilder in Umlauf gebracht hatten.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht & Vermögensrecht
Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des grundrechtlich garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Recht am eigenen Bild ist zudem ein Vermögensrecht und dient auch dem Schutz kommerzieller Interessen. Jedermann kann die Veröffentlichung seines eigenen Bildes von der Zahlung eines Entgelts abhängig machen.
Das Bildnis
Ein Bildnis im Sinne von § 22 KUG ist die erkennbare Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes einer Person. Unerheblich sind die Form und das Medium der Wiedergabe: Fotografien, Filme, Hologramme, Münzen, Skulpturen, Tassen, T-Shirts auf denen Bildnisse enthalten sind, fallen in den Schutzbereich des KUG.
Die Erkennbarkeit der Person
Erkennbar ist die abgebildete Person, wenn begründeter Anlass besteht, der Betroffene könne sich wieder erkennen. Es reicht aus, wenn ein kleiner Kreis von Bekannten des Abgebildeten diesen wieder erkennen kann. Selbst die Abbildung eines Doppelgängers kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild sein, wenn die Vorstellung erweckt wird, bei dem Doppelgänger handele es sich um das “Original”.
Verbreiten & Öffentlich zur Schau stellen
Das KUG verbietet nur das Verbreiten und das öffentliche zur Schau stellen. Wenn also Bildnisse eines anderen hergestellt werden und keine Indizien dafür vorhanden sind, dass …
Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen
Law-Blog / Zum vorigen Teil 6: “Anspruchsgegner und Durchsetzung”. 3 Rechte an dem, was abgebildet wird Sehr wichtig für Fotografen ist es, nicht nur dafür zu sorgen, dass die Rechte an Ihren Fotos von Dritten nicht verletzt werden. Sie müssen…
OLG München: Verlinkung von Bildern einer Person - Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse werden verbreitet, wenn sie als körperliche Gegenstände weitergegeben werden. Öffentlich zur Schau gestellt werden Bildnisse, wenn sie für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönli…
BGH: Das Privatleben eines Künstlers (Flugzeuge im Bauch ?)
recht verständlich / Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung jetzt seine Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Fotos in der Presse fortgeschrieben.Wie schon in der Caroline-Entscheidung des BGH, die hier ausführlicher behandelt wurde, wägt das Gerich…
Heide Simonis Fotos als Bildnisse der Zeitgeschichte - zum Urteil des BGH
Rechtsanwalt News / Sehr ärgerlich ist es für den Beteiligten, wenn man bei etwas sehr unangenehmen einen historischen Bezug festmachen kann. Dann können nämlich Bilder dieser Ereignisse ohne weiteres veröffentlicht werden. Dies mußte Heide…
BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…
Fotorecht Teil 12: Beiwerk, Versammlungen und höhere Zwecke der Kunst
Law-Blog / Im vorigen Teil ging es um die Frage, wann Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte verbreitet werden dürfen, wer eine solche Person ist und ob die bekannte Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte noch Sinn macht…
