Kunststofffenster in Denkmalzone
Rechtslupe | 25. August 2009 — Eine denkmalrechtliche Verfügung kann im Einzelfall rechtswidrig sein, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde das ihr zustehe…
Eine denkmalrechtliche Verfügung kann im Einzelfall rechtswidrig sein, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde das ihr zustehende Ermessen nicht ordnungsgemäß betätigt, weil sie nicht hinreichend ermittelt hat, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall ist die Klägerin Eigentümerin eines Fachwerkhauses, das innerhalb der Denkmalzone „Altstadt Linz” steht. Sie beantragte beim Landkreis Neuwied im Juni 2005, ihr den Austausch von Fenstern zu genehmigen und gab hierbei an: „Erneuerung der Fenster wie vorhanden in weiß”. Der Landkreis erteilte daraufhin eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nachdem die Kreisverwaltung festgestellt hatte, dass die Klägerin einflügelige Kunststofffenster ohne Sprossenteilung in ihr Haus hatte einbauen lassen, verlangte der Landkreis von ihr, die eingebauten Kunststofffenster durch weiß lasierte Holzfenster mit Sprossenteilung auszutauschen.
Die hiergegen von der Eigentümerin erhobene Klage war beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich. Der Landkreis holte in der Folge die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe ein. Nach deren Eingang forderte er die Eigentümerin auf, den ursprünglichen Zustand durch Austausch in weiß lasierte zweiflügelige Holzfenster wiederherzustellen. Hiergegen erhob die Eigentümerin nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wiederum Klage zum Verwaltungsgericht Koblenz, die dort wiederum erfolgreich war.
Die Verfügung des Landkreises, so die Koblenzer Verwaltungsrichter, sei rechtswidrig. Es sei bereits fraglich, ob die Kunststofffenster im Haus der Klägerin die Denkmalzone „Altstadt Linz” überhaupt beeinträchtige, da im Kernbereich der Altstadt von Linz Fenster unterschiedlichster Art eingebaut seien, so unter anderem auch bereits in mehreren Gebäuden Kunststofffenster.
Jedenfalls aber habe der Landkreis das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt. Die Forderung nach zweiflügeligen …
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. August 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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