Kunstfreiheit schlägt Urheberrecht

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil (Urt.v. 09.11.2010, Az.: 6 U 14/10) den Abdruck älterer Zeitungsartikel und Lichtbilder einer Zeitung im Rahmen eines eigenständigen Sprachwerks als einen geringfügigen Eingriff in das Urheberrecht des Zeitungsverlags betrachtet, den der Verlag im Lichte der Kunstfreiheit hinnehmen müsse. Das Zitatrecht des § 51 Abs. 1, S. 2 Nr. 2 UrhG sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass bei der durch eine Montage hergestellten inneren Verbindung der „Zitate“ mit den hinter der Vorgehensweise stehenden Gedanken und Überlegungen des Beklagten, es nicht auf die bloße Belegfunktion ankommt, sondern die Verwendung der Zitate vielmehr als künstlerisches Ausdrucks- und Gestaltungsmittel anzuerkennen ist.

Zumindest in Fällen, in denen der Eingriff in urheberrechtlich geschützte Positionen geringfügig erscheint und nicht mit der Gefahr merklicher wirtschaftliche Nachteile verbunden ist, hat das Verwertungsinteresse des Urheberrechtsinhabers gegenüber dem Interesse dessen zurückzutreten, der nach dem von ihm gewählten künstlerischen Konzept auf die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Positionen angewiesen is…

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Themen: Google , Brandenburg , Olg Brandenburg , Kunstfreiheit
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 9. Dezember 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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