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Kunst kommt von Können

am 21.02.2008 von Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka

Und beim Abgeben von Kommentaren legt Dieter Bohlen ein erhebliches Können an den Tag. Ist er deswegen Künstler? Das Sozialgericht Köln (Az. S 23 KR 3/07 vom 12.11.2007, noch nicht rechtskräftig) meint ja. Nun darf sich offenbar das Landessozialgericht NRW mit der Angelegenheit befassen (Az. L 16 KR 5/08).Die Klitschkos hingegen sind in Werbespots keine Künstler, sprach das Bundessozialgericht (Urteil vom 24.01.2008; Az.: B 3 KS 1/07 R), wie hier schon berichtet wurde.Wenn man, wie die Klitschkos, im Werbespot nur wegen des Namens auftritt, ist man kein Künstler. Es liege keine relevante künstlerische Leistung vor. Bei Bohlen scheint das offenbar anders zu sein. Auch er ist wegen seines Namens (und wahrscheinlich wegen seines Geschäftssinns) Mitglied der Jury. Offenbar sind aber seine Kommentare derart kreativ, dass er in diesem Zusammenhang als Künstler gilt. So kann man auch zu …

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