KUNST-KARRIERE
am 05.01.2005 von http://www.lawblog.de
Haben Graffiti-Sprüher Urheberrechte an ihren Werken? McNeubert berichtet von der Bundesbankfiliale in Chemnitz. Dort sollen vier Graffitis am Bauzaun Karriere gemacht und es bis zur Tiefgaragenkunst geschafft haben.
Die einschlägigen Verhandlungen sollten vielleicht zunächst über einen …
Urheberrechte für Graffiti-Sprayer?
MCNeubert lawblog / Ich habe mich gestern gefragt, ob Graffiti-Sprayer eigentlich irgendwelche Recht an ihren Werken haben, auch wenn sie auf fremdem Eigentum sprühen. Folgender Sachverhalt liegt der Überlegung zugrunde: Der Bauzaun der Bundesbankfiliale in Chemnitz i…
Graffitis als Sachbeschädigung V
muepe.de | weblog peter müller / Der Bundesrat ließ am 08.07.2005 einen Gesetzentwurf zum besseren Kampf gegen Graffiti passieren. Das Gesetz sieht eine Erweiterung des Tatbestandes der Sachbeschädigung vor. Künftig wird keine Substanzverletzung mehr erforderlich sein, vielmehr w…
Karriere-Mythen
Jurabilis / Du musst Berater werden, um dir eine goldene Nase zu verdienen Heute läuft doch nichts ohne Vitamin B Brüche im Lebenslauf sind das Aus: Es gibt etliche solcher Mythen rund um Job und Karriere. Sie sind alle falsch, halten si…
Graffitis als Sachbeschädigung IV
muepe.de | weblog peter müller / Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (15/5313, PDF) zugestimmt, mit dem künftig gegen so genannte Graffiti (vornehmlich mit Sprühdosen auf Hauswänden hergestellte Bilder und Texte) wirksamer vor…
Graffitis als Sachbeschädigung III
muepe.de | weblog peter müller / Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag die Weichen für eine schärfere Verfolgung von illegalen Graffiti-Sprühern gestellt. Ein am 22.04.2005 in erster Lesung behandelter rot-grüner Gesetzentwurf erweitert den Straftatbestand der Sachbeschädig…
Fortbildung auf Unternehmenskosten
Handakte WebLAWg / Arbeitnehmer, denen vom Chef eine Weiterbildung gezahlt wird, verpflichten sich üblicherweise dazu zumindest einen Teil des Geldes zurückzuzahlen, wenn sie kurz danach kündigen. Zu streng darf dies aber nicht ausgelegt werden. Quelle: STERN vom 2…
Impressum - Weblog von Michael C. Neubert
MCNeubert lawblog / Impressum Verantwortlicher:Michael C. Neubert- Rechtsreferendar-Am Schlossblick 609577 BraunsdorfTel: 037206 - 5262Fax: 0163 99 8354250Mobil: 0163-8354250 mail@mcneubert.dewww.mcneubert.de Haftungsausschluss:Die dargestellten Links werden von mir au…
Zehn Jahre Campus und vor allem Karriere
Handakte WebLAWg / Auch wenn es im Sendungsnamen erst an zweiter Stelle kommt: Das Thema “Karriere” stand in den vergangenen zehn Jahren bei “Campus & Karriere” stets gleichberechtigt neben den Hochschulthemen. Ob es um die richtige Kleidun…
