Kundus- Oberst will bei Bundesanwaltschaft umfassend aussagen

Berlin (Reuters) - Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat eine umfassende Aussage bei der Bundesanwaltschaft zu dem umstrittenen Luftangriff bei Kundus angekündigt.

"Herr Oberst Klein wird sich der Vernehmung vor dem Generalbundesanwalt ohne Einschränkung stellen, obwohl ihm auch hier verfahrensrechtlich ein umfassendes Schweigerecht zur Seite steht", erklärte sein Anwalt Bernd Müssig am Donnerstag. Klein habe großes Interesse daran, dass der von ihm angeordnete Luftangriff objektiv, umfassend und abschließend aufgeklärt werde und dass keine Zweifel blieben. Dies sei nur durch das laufende Ermittlungsverfahren möglich.

Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 auf zwei entführte Tanklaster nahe Kundus waren bis zu 142 Menschen getötet worden. Wie viele davon Zivilisten waren, ist unklar. Klein war damals Kommandeur des deutschen Feldlagers in Kundus und hatte das Bombardement durch US-Kampfflugzeuge angefordert.

"Wir werden das Ermittlungsverfahren nach unseren Möglichkeiten unterstützen", kündigte Müssig an. Die Bundesanwaltschaft will Klein im Laufe des Tages vernehmen. Sie ermittelt gegen Klein und seinen Flugleitoffizier wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Danach wird die Tötung von Zivilisten bei einem Angriff als Kriegsverbrechen bewertet, wenn die Zahl der Opfer im Vergleich zum militärischen Nutzen unverhältnismäßig hoch ist.

Das Ermittlungsverfahren hat für Klein und seinen Flugleitoffizier den Vorteil, dass der Fall nach einer förmlichen Einstellung abgeschlossen ist und nicht wieder aufgerollt werden kann. Ohne die Ermittlungen hätte der Fall dagegen immer wieder aufgenommen werden können.

Mit dem Bombardement befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. Dort sagt am Donnerstagnachmittag der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung aus, der Ende November die Verantwortung für die Affäre übernommen hatte und zurückgetreten war. Die Opposition will von ihm vor allem wissen, inwiefern er seinen Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Amtsübergabe über zivile Opfer informiert hat. Sie geht davon aus, dass schon bei der Amtsübernahme klar war, dass es zivile Opfer gab. Die Opposition wirft Guttenberg vor, dass er den Luftangriff in einer ersten Einschätzung dennoch als militärisch angemessen bezeichnete. Inzwischen ist der CSU-Politiker, der am 22. April vor dem Ausschuss aussagen soll, von dieser Einschätzung abgerückt.



Quelle: Reuters (25. März 2010)

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Themen: Anwalt , Berlin , Germany , Legislation , Western Europe , Europe , National And International Security , Diplomacy; International Relations , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Afghanistan , Asia , Bundeswehr , Franz Josef Jung , "war, Civil War And Armed Conflict" , "riots, Demonstrations And Internal Disturbances" , Defence
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 25. März 2010 bei http://www.reuters.com.

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