Kundenanwalt ???

Der Kollege Hoenig hat sich ja schon hier und da seine Gedanken über den sog. „Kundenanwalt" der ERGO-Gruppe gemacht. Eine solche Institution gibt es z.B. auch bei der Commerzbank. Diese stellt allerdings auch gleich klar:

Als Bankmitarbeiter ist er kein Anwalt im juristischen Sinne. Vielmehr verfolgt er das Ziel, zu schlichten und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, die für den Kunden und die Bank akzeptabel ist.

Bei der ERGO kommt man erst auf einem Umweg zu einer ähnlichen Erkenntnis:

Der Kundenanwalt ist kein Anwalt im juristischen Sinn. Er ist ein von ERGO berufener Interessenvertreter der Kunden. Auf einer Mailingliste für Anwälte tobt derzeit eine Diskussion zu der Frage, inwieweit die Verwendung des Begriffs „Anwalt" hier überhaupt zulässig oder aber evtl. wettbewerbswidrig, irreführend u.ä. ist. Davon unabhängig:

Glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass ein „von ERGO berufener" - also auch bezahlter - Interessenvertreter wirklich mit demselben Nachdruck wie ein „richtiger" Rechtsanwalt die Int…

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Themen: Commerzbank , Werbung Commerzbank Ergo

Erschienen 18. August 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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