Kunde haftet für Lizenzverstöße trotz IT-Dienstleister

Ingenieurbüro und sein IT-Dienstleister zahlen 60.000 Euro für Raubkopien auf Firmenrechnern Das Ingenieurbüro argumentierte, sich bei der ordnungsgemäßen Lizenzierung ganz auf seinen Dienstleister verlassen zu haben. Das ebrichtet das Compliance-Magazin. Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Ins Rollen gekommen war der Fall durch zwei „Whistleblower“, die über die unlauteren Praktiken des Ingenieurbüros und des IT-Dienstleisters informiert hatten. Das Ingenieurbüro war bereits 2006 durch den Hinweis ins Visier der Ermittlungen geraten. Sowohl gegen den Inhaber des Ingenieurbüros als auch den IT-Dienstleister wurde Strafanzeige erstattet. Die polizeiliche Durchsuchung erst bei dem Ingenieurbüro und später auch in den Geschäftsräumen des IT-Dienstleisters brachte unlizenzierte Software der BSA-Mitglieder Adobe, Autodesk und Microsoft auf 22 Arbeitsplätzen zutage. Der beschuldigte IT-Fachmann wurde nach einem umfassenden Geständnis zu einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 35 Euro verurteilt. Weiterhin wurden das Ingenieurbüro und der IT-Dienstleister von Adobe, Autodesk und Microsoft in einem Zivilgerichtsverfahren auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt und verpflichtet…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Ebay , Compliance , Microsoft , Business Software Alliance , Bsa , Adobe , Haftpflicht , Corporate Compliance , Autodesk , Risikomanagement , It-compliance , Managerhaftung , Lizenzverstösse
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://compliancemanagerhaftung.wordpress.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Dienstleister?

mein blawg | 15. Oktober 2004 — Im Rahmen einer Fortbildung wurde hitzig diskutiert: Ist der Richter am Zivilgericht ein Dienstleister für die Parteien? Kann und …

OLG München: Die Nutzung einer Software über Application-Service-Providing (ASP) wird auch dann als Urheberrechtsverletzung angese…

IT-Rechtsinfo | 29. April 2009 — Hintergrund: Ein Fahrzeugproduzent lies sich eine Software von einem Software-Dienstleister erstellen, welche der Fahrzeugherstell…

Lügnerbehauptung: Keine IP-Herausgabe

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 22. Mai 2010 — CK - Washington.   Nur wegen der Beschuldigung als Lügner und Akientbetrüger hat der Betroffene keinen Anspruch auf Herausgabe der…

ebay wie Schlecker?

Im Namen des Volkers | 18. Januar 2010 — Der Betriebsrat von Ebay in Deutschland befürchtet, dass das Internetunternehmen ähnlich wie die Drogeriekette Schlecker Arbeit…

Quality OF Service Vertrag: Rechtssichere Verträge für Managed IT-Services

IT- und Internet-Recht | 5. November 2010 — Verträge über Managed IT-Services erfordern spezialisierte Rechtsberatung. Dies wird in der Vertragspraxis bisher nicht immer …

Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – Transparenz oder Abmahngefahr?

Advisign - Webdesign trifft Recht | 6. Mai 2010 — Mit dem Ziel die Transparenz für Kunden von Dienstleistern zu verbessern, wird am 17. Mai 2010 die Dienstleistungs-Informatio…

Fehler bei Web-Services-Verträgen kommen Kunden teuer zu stehen

IT- und Internet-Recht | 7. September 2010 — Für Verträge über Web Services gibt es bisher kaum Rechtsprechung. Kunden gehen hier deshalb deutlich erhöhte Risiken ein, un…

Das Informationsweiterverwendungsgesetz - der neue Markt für IT-Dienstleister

bLAWg IT! | 14. Januar 2007 — Öffentliche Stellen sind die größten Informationsproduzenten aller Art. IT-Dienstleister haben einen steigenden Bedarf an Meh…

Ich als Dienstleister

NEBGEN | 19. April 2010 — Vor einigen Jahren gab es aus der EU die so genannte "Dienstleistungsrichtlinie". Neben vielen anderen interessanten Dingen behand…

Haftung des Admin-C

muepe.de | weblog peter müller | 8. August 2005 — In der Zeitschrift "IT im Unternehmen" (Ausgabe 8/2005) findet sich ein Artikel zum Thema. Titel: Niemandsland Internet - Hickhack…

Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften

Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.