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Kürzel i.A. reicht regelmäßig nicht

am 04.04.2008 von http://log.handakte.de/

Das LAG Mainz hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung aus Dezember 2007 klarstellend zur Voraussetzung der Schriftform im Zusammenhang mit der Unterzeichnung von Kündigungserklärungen durch Dritte Stellung genommen (LAG Mainz, Az.: 7 Sa 530/07).
Hintergrund war eine Situation, wie sie in tausenden deutscher Betriebe tagtäglich vorkommt: Angestellte unterzeichnen Erklärungen ihrer Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen mit dem Kürzel „i.A.“
In dem vom Landesarbeitsgericht Mainz entschiedenen Fall hatte die Mitarbeiterin eines Speditionsbetriebes auf entsprechende …

Kürzel wahrt Schriftform?

JuracityBlog / die einen sagen so, die anderen so. Während das OLG Köln beim schnellen Kürzel grosszügig ist (so Biallo.de), selbst wenn nur eine “Welle” erkennbar ist, scheinen die Arbeitsgerichte strenger zu sein. Jedenfalls war da…

Verfängliches Namenskürzel

RA-Blog / Man kennt ja diese Namenskürzel, die immer in Briefen hinter dem Aktenzeichen oder bei “Unser Zeichen” stehen. Normalerweise sind das die ersten beiden Buchstaben vom Nachnamen. Guckt da bei den Rechtschutzversicherungen kein Vorgesetzte…

Schriftform bei der Kündigung: Kürzel der Unterschrift reicht nicht

JuracityBlog / so das Arbeitsgericht Hanau (Urteil vom 04.04.2007 - 1 Ca 470/06) nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom heutigen Tage. Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa, hatte eine Kündigung eines Mitarbeiters aus der Führungseta…

Unwirksamkeit einer Kündigung „i.A.“

RECHTaktuell / Nach § 623, 126 Abs. 1 BGB bedarf es für eine formell wirksame Kündigung der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters erfüllt wird. Das Vertretungsverhältnis muss jedoch in der Kündigung deut…

Unwirksamkeit einer Kündigung „i.A.“

RECHTaktuell / Nach § 623, 126 Abs. 1 BGB bedarf es für eine formell wirksame Kündigung der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters erfüllt wird. Das Vertretungsverhältnis muss jedoch in der Kündigung deut…

LAG Rheinland Pfalz: Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine Kündigung - Urteil vom 23.08.2007, Az. 9 Sa 411/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine formwirksame fristlose Kündigung und darf von einem Arbeitgeber auch nicht als solche des Mitarbeiters gewertet werden. Das hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz am 23.…

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Rainer Langenhan

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