Künstlich niedrig?

Eine Verhandlung vor der 15. Kammer der Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch, 29. März 2006, die eine Prüfungsanfechtung des Ersten Juristischen Staatsexamens zum Gegenstand hatte, hat neue Unstimmigkeiten im Prüfungsverfahren zur Ersten und Zweiten Staatsprüfung aufgetan. Offenbar punkten einige Prüfer, vor allem im Strafrecht, die Arbeiten der Kandidaten gezielt herunter, um den Durchschnitt gering zu halten. Diesen - sicher etwas gewagten und nicht zu beweisenden - Schluss zieht Kai Bonitz in seinem Beitrag auf Referendare.net. Der Kern des Problems ist aber sicher richtig und seit langem bekannt, vor allem für das zweite Staatsexamen. "Im Strafrecht vergebe ich nie mehr als 8 Punkte, das hat sich so eingebürgert." Solche und ähnliche Sätze von Prüfern machen nicht gerade Lust auf die Klausuren, erst recht aber nicht auf eine Pflichtklausur nach Wahl im Strafrecht. Angeblich - so hört man immer wieder - werden die Klausuren im Strafrecht zu sorglos angefertigt.…

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Themen: Berlin , Kai Bonitz

Erschienen 1. April 2006 auf http://www.jurabilis.de.

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