Künstlerabgabe für Superstar-Juroren

Die Honorare an Juroren der RTL-Castingshow “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) sind in der Künstlersozialversicherung abgabepflichtig. Dies hat der 16. Senat des LSG NRW mit Urteil vom 04. September 2008 (Aktenzeichen: L 16 KR 5/08) in Essen entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fernsehsender RTL strahlt seit Herbst 2002 die Casting-Show “Deutschland sucht den Superstar” aus. Die Sendung kombiniert einen Talentwettbewerb mit interaktiven Elementen. Zunächst beurteilt eine Jury die Auftritte der Nachwuchssänger, anschließend können die Zuschauer telefonisch für ihren Favoriten stimmen. Der Kandidat mit den jeweils wenigsten Anrufen scheidet aus.

Die vierköpfige Jury ist prominent besetzt; die Juroren erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar. Für dieses Honorar zog die beklagte Künstlersozialkasse den Fernsehsender zur Künstlersozialabgabe heran, weil die Jurytätigkeit zur Unterhaltungskunst zähle. Der klagende Fernsehsender vertrat dagegen die Auffassung, die Jury-Mitglieder seien keine Künstler, sondern “Experten”. (…)

Quelle: PM des LSG NRW vom 09.09.2008

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Themen: Rechtsprechung , Senat , Lsg

Erschienen 15. Oktober 2008 auf http://log.handakte.de/.

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Deutschland sucht den Superstar � Wikipedia
Künstlersozialversicherung � Wikipedia
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: K�nstlerabgabe f�r Superstar-Juroren

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