Künftige Gesetzesänderung und heutige Gerichtsverfahren

Wegen geplanter Gesetzesänderung können keine Gerichtsverfahren ausgesetzt werden, nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann nicht, wenn die Gesetzesänderung rückwirkend Geltung entfalten soll. So hat der Bundesfinanzhofs entschieden, dass eine künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung (im entschiedenen Verfahren zum Nachteil des Steuerpflichtigen) nicht vorgreiflich für die Entscheidung des zur Entscheidung vorliegenden Rechtsstreits ist. Damit scheidet eine Aussetzung des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung aus.

In dem Revisionsverfahren ging es um die Frage, ob für einen Arbeitnehmer von Amts wegen eine Veranlagung durchzuführen ist, wenn er negative andere Einkünfte von mehr als 410 € erzielt hat. Diese Frage hat der BFH bereits mit Urteil aus dem September 2006 bejaht, so dass der Arbeitnehmer eine Steuererstattung auch ohne Einhaltung der Zwei-Jahres-Frist für einen Antrag auf Veranlagung erhalten konnte. Schon im Vorfeld jener Entscheidung war es zu einer Initiative des Gesetzgebers gekommen, die auf eine Änderung der einschlägigen Vorschrift im Einkommensteuergesetz (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) abzielte. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 wurde zwischenzeitlich eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, wonach für die sog. Amtsveranlagung “allein positive Einkünfte entscheidend und negative Einkünfte nicht zu berücksichtigen“ sind. Dieser Änderung soll rückwirkende Bedeutung zukommen.

In dem jetzt zu Gunsten des Klägers entschiedenen Rechtsstreit hat der VI. Senat eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung für nicht geboten erachtet. Denn dadurch würde sich nicht nur die prozessuale Lage des Klägers wesentlich verschlechtern, vielmehr würde das Gericht auch seine Verpflichtung zur Neutralität gegenüber allen Beteiligten verletzen.

Eine künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung ist kein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. November 2006 - VI R 14/06

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 20. Dezember 2006 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BFH: Keine Verfahrensaussetzung wegen geplanter Gesetzesänderung mit Rückwirkung

STEUERRECHT | 20. Dezember 2006 — BFH-Urteil vom 29.11.2006 - VI R 14/06 Pressemeldung Nr. 70 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Mit Urteil vom 29. November 2006…

DENIC eG - DENIC analysiert Vorg�nge bei der Daten�nderung von ebay.de

Bonn Blawg | 2. September 2004 — DENIC eG - DENIC analysiert Vorg�nge bei der Daten�nderung von ebay.de Aha. Die Frage bleibt: wieso, weshalb, warum konnte den…

BGH: Aufhebung einer einstweiligen Verfügung kein Grund für Kündigung einer Unterlassungserklärung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 10. März 2010 — BGH Urteil vom 9. März 2010 VI ZR 52/09 Kündigung eines Unterlassungsvertrages Der BGH hat mit diesem Urteil entschieden, dass e…

Amtsveranlagung für 410 €

Blickpunkt Recht & Steuern | 25. Oktober 2006 — Eine Einkommensteuerveranlagung erfolgt, wenn nur Einkünfte aus einem Lohn- oder Gehaltsbezug vorliegen, nur innerhalb einer ge…

„Call for Papers“ fÃŒr das Leipziger Juristische Jahrbuch 2006

mindermeinung.de | 22. März 2007 — Mit dem kommenden Jahrbuch 2006 werden die Leipziger Juristischen Seminararbeiten ihre inhaltliche Ausrichtung verbreitern. Neben …

Die Versicherungen verhindern BGH-Entscheidungen zugunsten des Versicherungsnehmers

www.rechtsklarheit.de | 16. Mai 2010 — Die Versicherungen verhindern Grundsatzentscheidungen des BGH. Kurz bevor der BGH ein für die Versicherung negatives Urteil …

Ups, “Aussetzung….” versus “Auslegung…”, das ist schon ein Unterschied

Heymanns Strafrecht Online Blog | 6. Mai 2011 — Der BGH, Beschl. v. 08.02.2011 – 1 StR 24/10 - betreffend eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – übrigens eine Leitsat…

1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 vom 10.06.2009

BVerfG | 10. Juni 2009 — Gegenstand der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren ist die Frage, ob Vorschriften des Gesetzes zur …

Aussetzung von Gewerbesteuerverfahren

Blickpunkt Recht & Steuern | 22. August 2007 — Einspruchs- und Klageverfahren im Bereich der Gewerbesteuer müssen nicht wegen Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zur…

Antragsveranlagung Einkommensteuer: Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern

STEUERRECHT | 6. September 2006 — Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die 2-jährige Frist aus § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zum Antrag auf Erstattung zuviel gezahlter Lo…