Künftig kein “europäisches Medienbündel” bei Namensaktien-Gesellschaften

Für börsennotierte Gesellschaften mit Namensaktien soll es eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der Pflicht zur EU-weiten Verbreitung von HV-Bekanntmachungen (§ 121 IVa AktG) geben. Dies sieht – wie man hört – der im Dezember zu erwartende Regierungsentwurf der “Aktienrechtsnovelle 2012″ vor (da…

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Themen: Hauptversammlung , Gesellschaften , Publizität , Namensaktie
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht

Erschienen 19. November 2011 auf http://notizen.duslaw.eu.

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