Künftig erweiterter Widerspruch bei Markenanmeldungen

Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz), welches am 01.10.2009 in Kraft tritt bringt zahlreiche Änderungen in patent- und markenrechtlichen Verfahren.

Eine der wesentlichen Änderungen ist die Änderung der Regelung zum Widerspruch gegen eine Markenanmeldung. Ein Widerspruch gegen eine Markenanmeldung kann zukünftig auch auf durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte ("Benutzungsmarken" und geschäftliche Bezeichnungen) gestützt werden. Auch kann im Widerspruchsverfahren der erweiterte Schutz im Inland bekannter Marken geltend gemacht werden. Dies ermöglicht künftig somit auch Inhabern ncht eingetragener Kennzeichen das kostengünstigere Widerspruchsverfahren durchzuführen und nicht auf das Löschungsverfahren zurückgreifen zu müssen. Um hiervon zu profitieren müssen aber auch Inhaber nicht eingetragener Kennzeichen künftig Neueintragungen überwachen, um ggfs. die 3-monatige W…

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Themen: Marken , Kennzeichen , Patent

Erschienen 2. September 2009 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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