Künftig auch mit dem Anwalt feilschen
am 06.06.2006 von Handakte WebLAWg
“Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser“, wirbt der Deutsche Anwaltverein (DAV) für die Leistungen seiner Mitglieder. Künftig gilt ein neues Gebührenrecht für Rechtsanwälte bei außergerichtlicher Beratung.
Ob sich auch die Stimmungslage deutscher Anwälte angesichts neuer Gebührenregeln bessert, bleibt abzuwarten. Denn ab 1. Juli müssen sie das tun, was sie in 120 Jahren gesetzlichen Gebührenrechts nicht gelernt haben: mit dem Mandanten feilschen. Das Honorar für die außergerichtliche Beratung ist dann mit dem Anwalt frei auszuhandeln. Bislang haben sich auch diese Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt. “Hier ist aber zu unterscheiden zwischen Beratung und Vertretung“, sagt der Vorsitzende des DAV-Gebührenausschusses, der Duisburger …
Feilschen beim Rechtsanwalt
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FAQ Anwaltsgebühren
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Beratung wird billig. Oder teuer.
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Ab 1. Juli können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei vereinbaren
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Anwaltsgebühren für Beratung und Gutachten
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Beratungsgebühren - und das Schweigen im Walde
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RA-Blog / Martin W. Huff, Anwalt und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, berichtet im Kölner Stadtanzeiger von einer besonders hierzulande vorhandenen Hemmschwelle vieler Menschen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele Ratsuchende behel…
