Kündigungsverzicht schützt nicht vor Umzug
am 28.04.2006 von http://log.handakte.de/
Ein langfristiger Kündigungsverzicht im Mietvertrag schützt Empfänger des ALG II nicht unbedingt vor einem Umzug in eine günstigere Wohnung.
Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem am Donnerstag in Darmstadt veröffentlichten Urteil entschieden.
Im konkreten Fall hat ein Ehepaar aus dem Hochtaunuskreis eine Doppelhaushälfte für 1.200 Euro im Monat gemietet und mit dem Eigentümer wechselseitig einen zehn Jahre währenden Verzicht auf das Kündigungsrecht …
Mietverträge mit langjährigem Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht schützen Hartz IV-Empfänger nicht vor Umzug
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