Kündigungsschutzklage: Nicht für jeden!
am 21.09.2007 von http://blog.juracity.de
Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das ist nicht selbstverständlich und viele Arbeitnehmer - vor allem in kleineren Betrieben - geniessen dieses Privileg nicht.
In Frankfurt z.B. hatten 79 % aller Unternehmen 1 bis 9 Beschäftigte (2004), fast 10 % aller Beschäftigten arbeiteten in einem Unternehmen mit 1 bis 9 Beschäftigten und damit - wenn eine Einstellung nach dem 1.1.2004 erfolgte, ohne Kündigungsschutz.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist
a) das Bestehen des Arbeitsverhältnisses über mehr …
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Streitwert wie Kündigungsschutzklage auch ohne Kündigungsschutz
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