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Kündigungsschreiben nur im Original

am 24.07.2007 von LohnPraxis-Weblog

Kündigen Sie einem Ihrer Mitarbeiter, müssen Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben und ihm das Dokument tatsächlich im Original aushändigen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie dem Mitarbeiter das Originalkündigungsschreiben zwar zur Ansicht vorlegen, es ihm aber nicht zum Mitnehmen übergeben. Genauso wenig ist die Kündigung wirksam, wenn Sie ihm stattdessen eine Fotokopie überreichen, während Sie das Original behalten. Das Gesetz schreibt die Schriftform des Kündigungsschreibens vor. Deshalb ist die Kündigung …

Arbeitsrecht: Zur Übergabe des Original-Kündigungsschreibens

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Kennen Sie die Weisheit: „Originale gibt man nicht aus der Hand"? Von diesem Lebenssatz ließ sich offenbar ein Arbeitgeber leiten, der vor dem Arbeitsgericht - LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2007 (12 Sa 132/07) - jetzt das Nachsehen ha…

Kündigungsschreiben muss im Original ausgehändigt werden

Recht und Alltag / Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Nachdem eine Produktionshalle der Beklagten abgebrannt war und dieser Standort später insgesamt aufgegeben war, führte die Beklagte Massenentlassunge…

Kündigung auch als Kopie wirksam

JuracityBlog / Auch eine Kopie eines Kündigungsschreibens soll wirksam sein, das scheinen Meldungen über ein Urteil des Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008 - Aktenzeichen 21 Ca 563/07) nahezulegen. Richtig daran ist, dass ein Doppe…

Kündigung durch Übergabe einer Kopie unwirksam - LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2007, Az. 12 Sa 132/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Übergabe einer bloßen Fotokopie des Kündigungsschreibens ist nichtig – und zwar auch dann, wenn der Gekündigte einen Blick auf das Original werfen konnte. Dies entschied das LAG Düsseldorf in ei…

§ 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anb…

Arbeitsrecht: Kündigung per SMS ist unwirksam

LohnPraxis-Weblog / Kurznachrichten, die mit dem Handy verschickt werden, genügen nicht der für Kündigungen vorgeschriebenen Schriftform. Wollen Sie einen Mitarbeiter entlassen, müssen Sie das Kündigungsschreiben unbedingt eigenhändig unter…

Nur gucken - nicht anfassen: Kündigung unwirksam!

Heimspiel / Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird. Aus § 130 BGB ergibt sich nämlich, daß er die Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreibenen erlangen muß. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat n…

Für Kündigung des Azubi sind Eltern zuständig

JuracityBlog / Ein Arbeitgeber, der einem Azubi kündigt (was nach der Probezeit auch nur ausserordentlich geht), gibt diesem normalerweise das Kündigungsschreiben mit ein paar erläuternden Worten. Wenn der Azubi allerdings noch nicht (more...)…

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