Kündigungsschreiben muss im Original ausgehändigt werden
am 13.07.2007 von Recht und Alltag
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Nachdem eine Produktionshalle der Beklagten abgebrannt war und dieser Standort später insgesamt aufgegeben war, führte die Beklagte Massenentlassungen durch. In diesem Zusammenhang wurde auch das Arbeitsverhältnis der Klägerin gekündigt. Allerdings ist der Klägerin lediglich die Originalkündigung vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden. Statt dessen erhielt sie eine Kopie des Kündigungsschreibens. Sie beruft sich in ihrer Klage u. a. auf die mangelnde gesetzlich vorgeschriebene Schriftform der Kündigung sowie den fehlenden Zugang des Kündigungsschreibens, da sie lediglich eine Kopie erhalten hat.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellt in seinem Urteil vom 18.04.2007 (Az.: 12 Sa 132/07) klar, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben und der Klägerin auch …
Kündigung durch Übergabe einer Kopie unwirksam - LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2007, Az. 12 Sa 132/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Übergabe einer bloßen Fotokopie des Kündigungsschreibens ist nichtig – und zwar auch dann, wenn der Gekündigte einen Blick auf das Original werfen konnte. Dies entschied das LAG Düsseldorf in ei…
Nur gucken - nicht anfassen: Kündigung unwirksam!
Heimspiel / Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird. Aus § 130 BGB ergibt sich nämlich, daß er die Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreibenen erlangen muß. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat n…
Arbeitsrecht: Zur Übergabe des Original-Kündigungsschreibens
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Kennen Sie die Weisheit: „Originale gibt man nicht aus der Hand"? Von diesem Lebenssatz ließ sich offenbar ein Arbeitgeber leiten, der vor dem Arbeitsgericht - LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2007 (12 Sa 132/07) - jetzt das Nachsehen ha…
Kündigungsschreiben nur im Original
LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Ihrer Mitarbeiter, müssen Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben und ihm das Dokument tatsächlich im Original aushändigen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie dem Mitarbeiter das Orig…
Kündigungsfrist und Klagefrist
kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…
Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist
Recht und Alltag / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigu…
Kündigung auch als Kopie wirksam
JuracityBlog / Auch eine Kopie eines Kündigungsschreibens soll wirksam sein, das scheinen Meldungen über ein Urteil des Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008 - Aktenzeichen 21 Ca 563/07) nahezulegen. Richtig daran ist, dass ein Doppe…
Nur gucken, nicht anfassen: Fehler Nr. 1 bei der Kündigung
JuracityBlog / Die Kündigung von Arbeitnehmern ist fehleranfällig. Das ist bekannt. Was sich manche so alles einfallen lassen, ob vorher oder erst im folgenden Prozeß, um die Kündgung doch noch zu retten, sei hier mal dahingestellt, ist erstau…
