Kündigungsschreiben – was ist zu beachten?

Kündigungsschreiben – was ist zu beachten?

Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber kündigen möchte, dann stellt sich die Frage, worauf er zu achten hat.

Muster eines Kündigungsschreibens

An den Arbeitgeber (Adresse/ genaue Bezeichnung des Arbeitgebers)

Kündigung

Sehr geehrter Herr Musterarbeitgeber,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis,welches durch den Arbeitsvertrag vom … begründet wurde, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von ……… zum ……. , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Zugang der Kündigung und den Termin der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin).

Berlin, den ………………… (Datum)

Mit freundlichen Grüßen

……………………………….

Arbeitnehmer Schlau

Erläuterungen zum Kündigungsschreiben Schriftlichkeit der Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, per Fax oder per SMS ist unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Dies dürfte eigentlich allgemein bekannt sein, allerdings gibt es immer wieder Fälle in der Praxis, die etwas anderes zeigen.

Unterschrift auf der Kündigungserklärung

Die Kündigung (Arbeitnehmerkündigung) ist vom Arbeitnehmer zu unterschreiben. Erstaunlicherweise wird auch dies manchmal vergessen.

Benutzung der Worte „Kündigung“ erforderlich?

Eine Kündigungserklärung, in der das Wort „Kündigung“ nicht vorkommt, ist nicht automatisch unwirksam. Wenn sich aus dem Inhalt des Schreibens insgesamt ergibt, dass die Kündigung gewollt ist und hiermit erklärt wird, dann muss das Wort „Kündigung“ nicht vorkommen. Die Gerichte legen die Erklärung dann aus. Dies ist natürlich ein Risiko für den Arbeitnehmer, so dass man ein solche Situation vermeiden sollte, in dem man eindeutig formuliert.

Angabe von Kündigungsgründen in der Kündigung des Arbeitnehmers

Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Kündigungsgründe angeben. Bei einer außerordentlichen Kündigung m…

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Themen: Berlin , Kündigung , Arbeitsvertrag , Kündigung Berlin , Kündigungsschreiben , Angabe Von Kündigungsgründen IN Der Kündigung Des Arbeitnehmers , Benutzung Der Worte "kündigung" Erforderlich , Erläuterungen Zum Kündigungsschreiben , Kündigungsfristen Für Arbeitnehmer , Kündigungsschreiben - Was Ist ZU Beachten , Schriftlichkeit Der Kündigung , Unterschrift Auf Der Kündigungserklärung , Zugang Der Kündigungserklärung

Erschienen 3. Februar 2011 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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