Kündigungsschreiben – was ist zu beachten?
– was ist
zu beachten?
Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber kündigen möchte, dann stellt sich die Frage, worauf er zu achten hat.
Muster eines Kündigungsschreibens
An den Arbeitgeber (Adresse/ genaue Bezeichnung des Arbeitgebers)
Kündigung
Sehr geehrter Herr Musterarbeitgeber,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis,welches durch den vom … begründet wurde, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
von ……… zum ……. , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Zugang der und
den Termin der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin).
Berlin, den ………………… (Datum)
Mit freundlichen Grüßen
……………………………….
Arbeitnehmer Schlau
Erläuterungen zum Kündigungsschreiben Schriftlichkeit der Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, per Fax oder per SMS ist unwirksam und
beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Dies dürfte eigentlich allgemein bekannt sein, allerdings gibt es immer wieder Fälle in der
Praxis, die etwas anderes zeigen.
Unterschrift auf der Kündigungserklärung
Die Kündigung (Arbeitnehmerkündigung) ist vom Arbeitnehmer zu unterschreiben. Erstaunlicherweise wird auch dies manchmal vergessen.
Benutzung der Worte „Kündigung“ erforderlich?
Eine Kündigungserklärung, in der das Wort „Kündigung“ nicht vorkommt, ist nicht automatisch unwirksam. Wenn sich aus dem Inhalt des
Schreibens insgesamt ergibt, dass die Kündigung gewollt ist und hiermit erklärt wird, dann muss das Wort „Kündigung“ nicht vorkommen.
Die Gerichte legen die Erklärung dann aus. Dies ist natürlich ein Risiko für den Arbeitnehmer, so dass man ein solche Situation
vermeiden sollte, in dem man eindeutig formuliert.
Angabe von Kündigungsgründen in der Kündigung des Arbeitnehmers
Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Kündigungsgründe angeben. Bei einer außerordentlichen Kündigung m…
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