Kündigungsrecht: Kündigungserklärungsfrist bei fristlose Kündigung kann gehemmt sein
am 23.02.2006 von Recht und Gesetz
Der Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 BGB ist gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen ergreift (LAG Hamm 7.6.05, 19 (9) Sa 232/05)
Praxishinweis
Hat der ArbG Anhaltspunkte für einen zur Kündigung führenden Sachverhalt, kann er Ermittlungen anstellen und insbesondere den Betroffenen anhören. In dieser Zeit beginnt die Kündigungsfrist nicht zu laufen. Fristbeginn ist erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der ArbG die Ermittlungen abgeschlossen und Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat. Unerheblich ist, ob die Maßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren.
Diese Grundsätze gelten sowohl bei einer Tatkündigung als auch bei einer Verdachtskündigung. Bei einer Verdachtskündigung muss die Anhörung des ArbN als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung erfolgen. Bei der …
Hemmung der Zweiwochenfrist bei fristloser Kündigung
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FRISTLOS NUR MIT FRIST
LawBlog / Kündigungsgründe sollen nicht auf Halde gelegt werden können. Deswegen gilt für fristlose Kündigungen eine Frist von zwei Wochen. Hat der Kündigungsberechtigte ausreichend Kenntnis von allen notwendigen Tatsachen, beginnt die Frist zu laufen (…
Fristlose Verdachtskündigung: Der Arbeitnehmer muss angehört werden
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Aktuelles Urteil: Kündigung wegen “schwacher Arbeitsleistung”
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Merksätze für Arbeitgeber
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Kündigung wegen des Verdachts eines Versicherungsbetrugs durch vorsätzliche Unfallverursachung
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Anhörung des Betriebsrats bei der Kündigung
JuracityBlog / Bei der Betriebsratsanhörung kann nicht nur der Arbeitgeber Fehler machen, mit der Folge, dass die Kündigung unwirksam ist (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Auch der Betriebsrat kann Fehler machen, z.B. bei (more...)…
Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
advobLAWg / ArbG Aachen: Der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. (Urteil vom 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04).…
