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Kündigungsrecht für Passivraucher entschieden

am 08.05.2007 von JuracityBlog

Das  http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/internet/lsg-darmstadt.nsf/Frame/N24XTGW2889RLIGDE  Hessische Landessozialgericht spricht Passivrauchern ein  sofortiges  Kündigungsrecht zu, soweit Sie vom Vorgesetzten nicht vor dem Qual von Kollegen geschützt werden. Dies berichtet heute die Internetredaktion von  http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbrauchernews/artikel_272689.html     Die sonst bei Eigenkündigung eines Arbeitnehmers in der Regel von der Arbeitsagentur verhängte Sperrzeit ist dann wegen des gesetzlich vorgeschriebenen “wichtigen” Grundes nicht zu verhängen. Das heißt die Arbeitsagentur muss sofort Arbeitslosengeld zahlen.  (Aktenzeichen: AZ L 6 AL 24/05)
Im entschiedenen Fall hatte ein Mann gekündigt und  gegen die Sperrzeitverhängung geklagt, weil er sich den Gefährdungen seiner Gesundheit durch das Rauchen der Kollegen aussetzen wollte.  Der Arbeitgeber hatte jedoch das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und war auf die Beschwerden des Klägers nicht weiter eingegangen.
Nach Ansicht der Sozialrichter sind die gesundheitlichen …

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Zwang zum Passivrauchen ist Kündigungsgrund

Mord ist mein Beruf / Wie die Volksstimme berichtet, hat da Hessische Landessozialgericht auf die Klage eines 43 jährigen der seine Arbeit aufgegeben hatte, weil er dort zum Passivrauchen gezwungen war, entschieden, dass ihm sofort Arbeitslosengeld zu zahlen ist und…

Kündigungsgrund Rauchen

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Blauer Dunst

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