Kündigungsgrund: Unberechtigter Zugriff auf e-Mails durch einen Administrator
am 16.08.2006 von kielanwalt.de
Die Gelegenheit ist da, die Versuchung groß - aber die Folgen können sehr einschneidend sein: Unbefugtes Mitlesen der elektronischen Post anderer im Betrieb ist ein schwerwiegender Verstoß, der u.U. sogar zur fristlosen Kündigung führen kann.
Diese Erfahrung machte bereits im letzten Jahr ein Systemadministrator vor dem Arbeitsgericht, das die ihm gegenüber ausgesprochenen fristlose Kündigung bestätigte:
ArbG Aachen, Urteil vom 16.08.2005 (Az. 7 Ca 5514/04)
“Es stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, wenn ein Administrator unbefugt auf interne E-Mail-Korrespondenz zwischen seinem Vorgesetzten und einer weiteren Führungskraft zugreift. Ein solcher Verstoß rechtfertigt in der Regel eine fristlose …
ArbG Aachen: Fristlose Kündigung eines Systemadministrators wegen Vertraulichkeitsverletzungen
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ArbG Aachen: Kündigungsgrund bei geheim E-Mail-Lesen durch Admin
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das ArbG Aachen (Urt. v. 16.08.2005 - Az.: 7 Ca 5514/04) hat entschieden, dass das unberechtigte E-Mail-Lesen durch einen Administrator einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen kann.Der Kläger hat in schwerwiegender Weise gegen seine ver…
Unberechtigter Zugriff auf E-Mail rechtfertigt fristlose Kündigung eines Admins
Rechtblog / Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose Kündigung (Az. 7 Ca 5514/04). Der Kläger des Verfahrens war als Sy…
Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
advobLAWg / ArbG Aachen: Der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. (Urteil vom 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04).…
Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
advobLAWg / ArbG Aachen: Der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator rechtfertigt dessen fristlose Kündigung. (Urteil vom 16.08.2005 - Az: 7 Ca 5514/04).…
ArbG Aachen: Neugier beim Lesen fremder E-Mails kann zur Kündigung führen
JuracityBlog / und sogar zur fristlosen Kündigung. Auch wenn ein Systemadministrator ohne Erlaubnis eine nicht an ihn gerichtete E-Mail öffnet, kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht Aachen,…
Fristlose Kündigung wegen unberechtigten E-Mail-Lesens
advobLAWg / Und noch ein weiteres Mal Heise Online:Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose Kündigung (Az. 7 Ca 5514/04). Der Kl…
Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung bei verspätetem Attest
Recht und Alltag / Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt auch dann, wenn sich das ArbeitsverhÅ
