Kündigungsgrund – Private Internetnutzung am Arbeitsplatz mit pornografischem Bezug
Zu dem Konflikt der privaten Internetnutzung am gibt es viele Gerichtsentscheidung. Es wurde auch bereits auf die Notwendigkeit einer
vertraglichen Vereinbarung der Privatnutzung hingewiesen.
Bei der unerlaubten privaten Nutzung kommt dem Surfen auf pornografischen Seiten eine besondere Bedeutung zu. So hat das entschieden, dass das
Herunterladen von erheblichen Daten von pornografischem Material einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Der Hintergrund
ist dazu, dass
nicht nur die Arbeitszeit für private Zwecke verwendet wird, sondern auch, dass neben der Gefahr von und der Belastung der Internetverbindung, diese pornografischen Inhalte den Eindruck
erwecken können, dass in dem Unternehmen nicht nur die Arbeit sondern auch die Pornografie im Vordergrund stehe.
So liegt eine Rufschädigung des Arbeitgebers vor, wenn umfangreich und fast täglich pornografische Internetseiten aufgerufen werden
(BAG, Urteil v. 27.4.2006 – 2 AZR 386/05). Aus diesem Grund kann die vermehrte Nutzung dieser Seiten und ein entsprechendes
Downloadverhalten ein Grund zur (außerordentlichen) des Arbeitnehmers sein.
Sollte sowohl ein Arbeitgeber oder ein mit einer Auseinandersetzung dieser Art betroffen sein, so ist eine juristische Pr…
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