Kündigungsgrund – Private Internetnutzung am Arbeitsplatz mit pornografischem Bezug

Zu dem Konflikt der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es viele Gerichtsentscheidung. Es wurde auch bereits auf die Notwendigkeit einer vertraglichen Vereinbarung der Privatnutzung hingewiesen.

Bei der unerlaubten privaten Nutzung kommt dem Surfen auf pornografischen Seiten eine besondere Bedeutung zu. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass das Herunterladen von erheblichen Daten von pornografischem Material einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Der Hintergrund ist dazu, dass

nicht nur die Arbeitszeit für private Zwecke verwendet wird, sondern auch, dass neben der Gefahr von Viren und der Belastung der Internetverbindung, diese pornografischen Inhalte den Eindruck erwecken können, dass in dem Unternehmen nicht nur die Arbeit sondern auch die Pornografie im Vordergrund stehe.

So liegt eine Rufschädigung des Arbeitgebers vor, wenn umfangreich und fast täglich pornografische Internetseiten aufgerufen werden (BAG, Urteil v. 27.4.2006 – 2 AZR 386/05). Aus diesem Grund kann die vermehrte Nutzung dieser Seiten und ein entsprechendes Downloadverhalten ein Grund zur (außerordentlichen) Kündigung des Arbeitnehmers sein.

Sollte sowohl ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer mit einer Auseinandersetzung dieser Art betroffen sein, so ist eine juristische Pr…

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Themen: Internet , Abmahnung , Kündigung , Bundesarbeitsgericht , Arbeitsplatz , Viren , Pfalz , Arbeitnehmer , Private Internetnutzung , Pornos , Privates Surfen , Außerordentliche Kündiung
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 14. Dezember 2010 auf http://www.advisign.de/blog/.

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