Kündigungsgrund: Missbrauch von Bonuspunkten

Das Hessische Landesarbeitsgericht (2 Sa 422/10) hat sich aktuell mit dem Missbrauch eines Bonuspunktesystems durch Angestellte beschäftigt. Der Hintergrund ist Alltag und durchaus hin und wieder anzutreffen: Man kauft irgendwo ein oder tankt, verneint die Frage ob man eine Kundenkarte besitzt, und sieht dann, wie der Angestellte eine eigene Karte nutzt. Die Frage lautet nun, ob das eine Kündigung rechtfertigt oder nicht. Das Hessische LAG meint zwar, dass das Verhalten des Mitarbeiters, Tankbeträge fremder Kunden auf der Kundenkarte eines Kollegen zu verbuchen als schwerwiegendes Fehlverhalten einzustufen sei. Denn das “Bonuspunkte-System” soll dazu dienen, Kunden zu binden und zu “locken” – wenn ein Mitarbeiter das nun für eigene Zwecke nutzt, unterläuft er diese klare Zielrichtung des Arbeitgebers. Auch war eine Abmahnung in diesem Fall nicht entbehrlich:

Im Hinblick auf das vom Kläger gezeigte Fehlverhalten habe auch nicht auf eine Abmahnung verzichtet werden können, zumal nicht angenommen werden könne, dass eine solche Abmahnung nicht erfolgversprechend und deshalb entbehrlich gewesen sei. Auch wenn die Zweckrichtung des Bonussystems es selbstverständlich mache, dass keine fremden Kundenumsätze auf eigen…

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Themen: Missbrauch , Bonuspunkte
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 4. Januar 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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Kündigungsgrund: Missbrauch von Bonuspunkten

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