Kündigungsgrund Mietkaution

Ist im Mietvertrag eine Mietkaution vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, sie dann an den Vermieter zu zahlen, wenn ihm dieser ein insolvensicheres Konto zur Einzahlung benannt hat. Der Mieter kann hierauf nach Ansicht des BGH bestehen. Zahlt er trotz dessen die Mietkaution bzw. Teile davon nicht ein, kann der Vermieter nach Auffassung des Landgerichts Berlin fristlos kündigen. Dies gelt bisher schon für das Gewerbemietrecht und ist nach der Rechtsprechung der 67 ZK nunmehr auch auf das Wohnraummietrecht ausgeweitet worden.

Mieter und Vermieter sollten daher bei Mietkautionen genau sein. Ob ein Kündigungsrecht vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalles.

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Themen: Berlin , Kündigung , Mietkaution

Erschienen 6. Januar 2012 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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