Kündigungsgrund Dackel (Teil 3)

Mein Mandant musste zwei Dackel in Pflege nehmen und hat deshalb seinen Vermieter angerufen, um zu fragen, ob das in Ordnung ist. Im Mietvertrag steht:

Halten und Inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet. Die Zustimmung kann der Mieter nur verlangen, wenn hierdurch keine Lärm- und Geruchsbelästigung und keine Gefahren für die Mitbewohner oder den Vermieter entstehen.

Ein freistehendes Einfamilienhaus. Hunde überall in der Nachbarschaft. Belästigung nicht ersichtlich. Der Vermieter verweigerte trotzdem die Zustimmung - ohne Angabe von Gründen. Der Mandant befürchtete nach dem Gespräch die Kündigung, die auch ein paar Tage später tatsächlich eintraf:

Wir beziehen uns auf den von Herrn ******* geführten telefonischen Anruf in der vergangenen Woche und bestätigen die hier ausgesprochene Kündigung des am [Datum] abgeschlossenen Mietvertrages.

In dem sogenannten “telefonischen Anruf” hatte der Vermieter sich lediglich darüber ausgelassen, dass er keine Hunde in dem Haus wohnen haben will.

Mal wieder eine schöne unwirksame Kündigung.

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Themen: Ordnung , Dackel

Erschienen 24. Januar 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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