Kündigungsfristen für Arbeitnehmer - wenn der Arbeitgeber keine Ahnung hat oder so tut

Aus einem Betrieb sind in letzter Zeit viele Arbeitnehmer ausgeschieden. Nun begehrte dies auch meine Mandantin, welche seit über 15 Jahren im Betrieb beschäftigt war und kündigte das Arbeitsverhältnis mit Monatsfrist. Der Arbeitgeber bestellte Sie zum Personalgespräch vor und bedrang sie, das die Kündigungsfrist mindestens 5 Monate betrage und er brauche sie doch im Betrieb. Zugleich bot er ihr eine Lohnerhöhung an. Doch die Arbeitnehmerin will raus. Nun versteift sich der Arbeitgeber auf Drohung und möchte Schadensersatz usw. usf.. Es nützt alles nichts. Nach Durchsicht des Arbeitsvertrages war klar, dass die Arbeitnehmerin Recht hat. Der Verweis auf gesetzliche Kündigungsfristen verweist auf § 622 BGB. Nach dessen Absatz 2 verlängert sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer die Kündigungsfrist für Kündigungen, welche ein Arbeitgeber ausspricht. Für Arbeitnehmer verbleibt es bei Absatz 1 mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist …

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Themen: Anwalt , Chemnitz , Kündigung , Arbeitsvertrag , Lte , Arbeitnehmer , Eindeutig , Arbeitnehmerkündigung , Eigenkündigung , Kündigungsfrist , Fristberechnung

Erschienen 7. Januar 2011 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.

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