Kündigung bei Weigerung der ärztlichen Untersuchung?
bei Weigerung der ärztlichen Untersuchung!
Ein Arbeitnehmer muss nicht alles machen, was der Chef will. Aber manchmal kann es schon Sinn machen der Anordnung des Arbeitgebers
Folge zu leisten. Dies musste nun ein Abeitnehmer schmerzlich erfahren, der sich weigerte eine ärztliche Untersuchung folge zu
leisten und deshalb gekündigt wurde.
Kündigung - LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 12. 5. 2009 – 5 Sa 458/08
Das LAG Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer eine ärztliche Untersuchung verweigerte und
gekündigt wurde.
Folgender Sachverhalt:
Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes wurde vom Arbeitgeber zur Teilnahme an einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert, zu
der er nach § 3 Abs. 4 TvÖD verpflichtet war. Der Angestellte erschien nicht und wurde abgemahnt. Nach einer nochmaligen Aufforderung
erschien er widerum nicht zur Untersuchung und wurde außerordentlich – verhaltensbedingt – gekündigt.
Der Angestellte erhob und wehrte sich gegen die Kündigung. Am Ende gewann der Angestellte das
Kündigungsschutzverfahren, allerdings mit einem bitteren Beigeschmack. Die Kündigung wäre durchaus möglich und gerechtfertigt
gewesen. Der Arbeitgeber konnte nur nicht die Rechtmäßigkeit der vorherigen Abmahnung nachweisen, da der Angestellte vortrug, dass e…
» Vollständiger Artikel