Kündigung wegen Missbrauchs des dienstlichen Mobiltelefons
am 23.06.2005 von http://www.law-blog.de/Das hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 25. November 2004 5 Sa 1299/04), dass im Falle einer extremen Nutzung eines Firmen-Mobiltelefons für Privatgespräche eine ordentliche Kündigung des …
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen “ausschweifender” Internetnutzung möglich
BERLIN BLAWG / Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 581/04) kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sogar ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig sein, wenn ein Mitarbeiter einen dienstlich zur Verfügung gestellten …
Betriebsübergang oder Betriebsstilllegung bei Insolvenz
JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (Teilurteil vom 26.04.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 695/05, Pressemitteilung) hat die betriebsbedingte Kündigung eines Flugzeugführers eines Charterflugunternehmens für sozial gerechtfertigt angesehen, wenn ein B…
Kündigung eines Fernfahrers wegen abgefahrener Reifen
Recht und Alltag / Verletzt ein Berufskraftfahrer seine Pflicht zur täglichen Überprüfung des verkehrssicheren Zustandes der Reifen, so kann dies je nach den Umständen eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfert…
Mietrecht: Abmahnung nicht unbedingt erforderlich
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter…
Zum Schluss
Andere Ansicht / Der einmalige Schlaf auf einer Betriebstoilette rechtfertigt weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses seit 18 Jahren beanstandungsfrei besteht. (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 26. 11. 2004 - 15 S…
BAG: Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im…
Klagefrist von drei Wochen ist zu beachten
recht verständlich / Herr A ist Kraftfahrer. Am 08. November begann er bei seinem Arbeitgeber. Nach vorheriger Abmahnung kündigte ihm dieser am 01. März 2005 fristlos. Er begründete dieses mit Arbeitsverweigerung des Herrn A.Diese Kündigung erfolgte also innerhalb de…
