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Kündigung wegen Marathonlauf während Arbeitsunfähigkeit

am 27.12.2007 von Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, ist der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Nicht zuletzt aus diesem Grund führt die Krankmeldung von Mitarbeitern gerade in mittleren und kleinen Betrieben immer wieder zu Konflikten im Arbeitsverhältnis.Stellt sich dann durch Zufall oder durch eine gezielte Recherche des Arbeitgebers heraus, dass der Arbeitnehmer während der angeblichen Krankheit einer Nebentätigkeit nachging oder beim Sport gesehen wurde, folgt häufig die Kündigung.Ob dieser als "Betrug" empfundene Vorfall im Ergebnis tatsächlich für eine Kündigung ausreicht, ist dann in der Regel Gegenstand des anschließenden Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Hier kommt es häufig zur Überraschung für den Arbeitgeber, denn eine Nebentätigkeit bzw. Sport während der Krankheit berechtigt nicht immer zur Kündigung.So hat z.B. das Arbeitsgericht Stuttgart (9 Ca 475/06) mit Urteil vom 22.03.2007 entschieden, dass selbst ein Marathonlauf während einer Krankheit nicht automatisch zur Kündigung berechtigt.Eine (verhaltensbedingte) Kündigung setzt stets voraus, dass der Arbeitnehmer in grober Weise seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt hat. Arbeitet der Arbeitnehmer trotzt attestierter Arbeitsunfähigkeit nebenher oder wird er beim Sport oder in der Diskothek beobachtet, kommen zwei Varianten einer groben Pflichtverletzung in Betracht:Der Arbeitnehmer hat simuliert, d.h., er hat sich die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschlichen und damit seinen Arbeitgeber betrogen. Da sich der Arbeitnehmer auf ein bereits vorliegendes ärztliches Attest berufen kann, muss der Arbeitgeber beweisen, dass das ärztliche Attest falsch ist und der Arbeitnehmer tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt arbeitsfähig war. Bleibt der Arzt im Verfahren bei seiner Aussage, der Arbeitnehmer sei arbeitsunfähig gewesen, können ein Diskobesuch …

Arbeitsrecht: Krankheit und Urlaub

muepe.de | weblog peter müller / Auch im Urlaub kann der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkranken, z.B. an einer Grippe oder durch einen Unfall. Der vom Arbeitgeber gewährte Urlaub tritt dann hinter die Arbeitsunfähigkeit zurück. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Recht…

Entgeltfortzahlung: Zahlung trotz Schlägerei

Handakte WebLAWg / Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen, wenn…

Arbeitsrecht: Marathonteilnahme während einer Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Zu der Frage, wie sich krankgeschriebene Arbeitnehmer zu verhalten haben, gibt es eine einfache landläufige Meinung: Der Mitarbeiter müsse sich schonen, um möglichst schnell an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Regelmäßig wird dabei sogar erw…

Arbeitsrecht: Ski-Urlaub während Arbeitsunfähigkeit: Fristlose Kündigung!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Zwischen den Arbeitsvertragsparteien kommt es bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers immer wieder zu Streit über die notwendigen Verhaltenspflichten. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, während einer Arbeitsunfähigkeit im Bett…

Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…

Warum sich beim Arbeitsgericht rumärgern ?

Panorama / Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigt, kann dieser gegebenenfalls die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht auf ihre soziale Rechtfertigung hin überprüfen lassen.Den Begrün…

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