Alle Blogs » Kündigung wegen Internet- und Computernutzung

Kündigung wegen Internet- und Computernutzung

am 18.03.2008 von Law-Blog

In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrücklich gestattet ist und sich in dem gestatteten Umfang hält, kann dies selbstverständlich keinen Kündigungsgrund darstellen.
Etwas Anderes gilt dann, wenn die Privatnutzung entweder untersagt ist, die Arbeitsvertragsparteien überhaupt keine Regelung über die Privatnutzung getroffen haben oder der Arbeitnehmer die gestattete Privatnutzung nach Art oder Umfang überschreitet. In diesen Fällen kann die Privatnutzung einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung darstellen. Vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich, mit der dem Arbeitnehmer angedroht wird, dass er im Falle eines erneuten Pflichtverstoßes damit rechnen muss, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.
Nach Ansicht des BAG kann eine exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Einzelfall jedoch sogar eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages darstellen, die den Arbeitgeber dann auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 – 2 AZR 200/06). Nach der Rechtsprechung des BAG kommt als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen bei einer Privatnutzung des Internets oder des Dienst-PC Folgendes in Betracht:
das Herunterladen einer erheblichen Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme, insbesondere da damit

einerseits die Gefahr möglicher Vireninfizierung oder anderer Störungen des betrieblichen Systems verbunden sein kann oder
andererseits es bei solchen Daten, die zurück verfolgt werden können, zu möglichen Rufschädigungen des Arbeitgebers kommen
kann, beispielsweise wenn strafbare oder …

BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…

BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…

Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…

BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt…

BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit

arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?

JuracityBlog / Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Inter…

BAG: Private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz die Dritte - Privates Surfen kann fristlose Kündigung auslösen

JuracityBlog / Privates Surfen im Internet kann drastische Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben, das hat das Bundesarbeitsgericht mit dem kürzlich im Volltext veröffentlichten dritten Urteil zu dieser Problematik deutlich gemacht. Auch d…

Privates Surfen am Arbeitsplatz zulässig?

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Riskiert man durch privates Surfen während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz? Nach Auffassung des BAG kann das durchaus der Fall sein. Der Arbeitgeber muss dabei die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten haben. Allein die intensive Nu…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

IT, Technologie, IP, Gewerblicher Rechtsschutz

» Law-Blog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »