Kündigung wegen beständigen Verstoßes gegen das Rauchverbot

Wer heimlich in der Firma raucht, obwohl das ausdrücklich verboten ist, dem droht schließlich die Kündigung des Arbeitsplatzes - zumindest nach wiederholter Abmahnung. Vor der rechtmäßigen Entlassung schützt dann auch keine langjährige Betriebszugehörigkeit mehr (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, Az. 4 Sa 590/08).

In konkreten Fall traf es den Lagerarbeiter in einem Lebensmittel-Betrieb. Gegen den Rausschmiss wehrte er sich unter anderem mit der Behauptung, Zigarettenrauch sei vergleichsweise unschädlich - erst recht, wenn sämtliche Lebensmittel fest in Plastiktüten eingeschweißt seien und diese sich in zugeklebten Kartons befänden. Dagegen wären die Hygieneverstöße der ihn loswerden wollenden Chefs viel gravierender, würden sie doch beispielsweise vom Kammerjäger regelmäßig Pappdeckel mit Klebstoff gegen die Mäuse auslegen lassen, deren Kadaver dann oft nicht gefunden werden und zwischen den Lagerbeständen verwesen.

Diese Retourkutsche ließen die Richter allerdings nicht gelten. Dass das Management sich gegen Mäuse wehren muss, ist offensichtlich. Ob diese Versuche möglicherweise unzureichend sind, hat aber nichts mit dem in der Betriebsvereinbarung verbindlich festgeschriebenen R…

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Themen: Chefs , Lebensmittel
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 12. Mai 2009 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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