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Kündigung - was tun? Ruhe bewahren, Checkliste beachten

am 22.09.2007 von JuracityBlog

Viele Arbeitnehmer empfinden Ohnmacht, wenn sie eine Kündigung erhalten. Manchmal liegt es daran, dass man nicht zum auf Rosen gebetteten Teil der Bevölkerung gehört. Keine Rechtschutzversicherung, keine Gewerkschaft, kein Geld.
Nach Erhalt derKündigung des Arbeitsvertrages sollte ein gekündigter Arbeitnehmer folgendes prüfen und beachten:
1. Wenn Klage angedacht ist: Ablauf der Klagefrist (§ 4 KSchG drei Wochen nach Zugang) prüfen, d.h. genauen Zugang ermitteln, Dreiwochenfrist notieren! Termin bei einem spezialisierten Anwalt ausmachen, bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass es um eine …

Fristlose Kündigung: Klagefrist 3 Wochen beachten

JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von Freitag (Urteil vom 28.06.2007 Aktenzeichen 6 AZR 683/07). Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) muss ein Arbeitnehmer, will er geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfer…

BAG: Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Urteil vom 28. Juni 2007 - 6AZR 873/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG entschieden, dass die 3-wöchige Klagefrist aus § 4 KSchG auf die Kündigungsschutzklage Anwendung finde…

BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…

Eigenkündigung - Tschüss Chef! Checkliste für die Kündigung durch Arbeitnehmer

JuracityBlog / Eine umfangreiche Checkliste, was Sie bei einer Eigenkündigung beachten müssen (Kündigungsfrist, Sperrzeit, Rückzahlungspflichten, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot etc.) finden Sie auf unseren Internetseiten i…

Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…

Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

JuracityBlog / 2004 wurde das Kündigungsschutzgesetz verschlechtert, u.a. gilt seitdem die kurze Klagefrist des § 4 KSchG (drei Wochen) für praktisch alle Mängel einer Kündigung. Das kann dazu führen, dass ein gekündigter Arbeit…

Klagefrist von drei Wochen ist zu beachten

recht verständlich / Herr A ist Kraftfahrer. Am 08. November begann er bei seinem Arbeitgeber. Nach vorheriger Abmahnung kündigte ihm dieser am 01. März 2005 fristlos. Er begründete dieses mit Arbeitsverweigerung des Herrn A.Diese Kündigung erfolgte also innerhalb de…

BAG: Zur Rechtzeitigkeit der Geltendmachung von Gründen der Unwirksamkeit einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess – Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 314/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Ein Arbeitnehmer kann sich bei rechtzeitig (innerhalb von drei Wochen, § 4 KSchG) erhobener Kündigungsschutzklage nach § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auch auf andere, bisher nicht geltend gemachte Gründe für…

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Der Autor und sein Blog

RA Michael Felser

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