Kündigung wegen Unterstellung von Zeugenbestechung
Eine Zahnarzthelferin klagte gegen ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Es stand ein Kammertermin mit Zeugenanhörung an. Am Abend vor dem Kammertermin rief die Zahnarzthelferin bei einer Kollegin an und fragte sie, ob ihr der Zahnarzt denn auch 500 Euro für eine Falschaussage zulasten der Anruferin gezahlt habe. Der Arbeitgeber erfuhr von dem Telefonat und dessen Inhalt. Er nahm dies zum Anlass, das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin (Zahnarzthelferin) fristlos zu kündigen. Hiergegen erhob diese eine Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (7 Ca 8266/10) wies die Kündigungsschutzklage zurück. Nach Ansicht des Gerichts reichen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, stets für eine fristlose Kündigung aus. Dazu gehöre auch, Kollegen oder Vorgesetzten strafbare Handlungen zu unterstellen. Es habe sc…
» Vollständiger ArtikelThemen: Anwalt , Chemnitz , Arbeitgeber , Kollegen , Lte , Arbeitsgericht Frankfurt , Fristlose Kündigung , Strafe , Stollberg , Kammertermin , Zeuge , Kuendigung Wegen Unterstellungen
Erschienen 18. Juli 2011 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.
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Beruf | Dem Chef eine Straftat unterstellt: Fristlose Kündigung | Wirtschaft-Nachrichten | news.de
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, riskiert er den sofortigen Rausschmiss. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Freitag (15. Juli) bekanntgewordenen Urteil entschieden.

