Alle Blogs » Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

am 08.12.2006 von http://info.folkertjanke.de

Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten gehalten, ein im Gesetz näher ausgestaltetes Präventionsverfahren durchführen. Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, ohne zuvor dieses Präventionsverfahren durchlaufen zu haben, so führt dies für sich genommen aber nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die Einhaltung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten. Steht die Pflichtverletzung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung und verspricht das Verfahren von vornherein keinen Erfolg, so braucht es nicht durchgeführt zu werden. Kann dagegen das Präventionsverfahren im Arbeitsverhältnis des Schwerbehinderten auftretende Schwierigkeiten beseitigen, so kann die Unterlassung des Verfahrens zu Lasten des Arbeitgebers bei der Bewertung des Kündigungsgrundes Berücksichtigung finden. Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Urteil vom 7.12.2006 (Az.: 2 AZR 182/06) entschieden.
Im dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war dem mit einem Grad von 70 schwerbehinderten Kläger ordentlich gekündigt worden, weil er sich an mehreren Tagen hintereinander jeweils ca. 2 …

BAG: Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX als Voraussetzung für eine Kündigung?

arbeitsrechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat heute eine für die arbeitsrechtliche Praxis sehr wichtige und bislang höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage entschieden: Ist die Durchführung eines Verfahrens zum Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1…

BAG zur Kündigung Schwerbehinderter: Nicht durchgeführtes Präventionsverfahren (§ 84 Abs. 1 SGB IX) kein Unwirksamkeitsgrund

JuracityBlog / Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten gehalten, ein im Gesetz näher ausgestaltetes Präventionsverfahren durchführen. Kündigt der Arbe…

Arbeitsrecht: Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX: Formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Schwerbehindertenrecht sieht in § 84 Abs. 1 SGB IX ein besonderes Präventionsverfahren vor. In der Praxis ist dieses Präventionsverfahren oftmals unbekannt und wird deshalb auch nicht durchgeführt. Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits mit…

Arbeitsrecht: Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX: Formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Schwerbehindertenrecht sieht in § 84 Abs. 1 SGB IX ein besonderes Präventionsverfahren vor. In der Praxis ist dieses Präventionsverfahren oftmals unbekannt und wird deshalb auch nicht durchgeführt. Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits mit…

Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern,…

Zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Recht und Alltag / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Ar…

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Handakte WebLAWg / Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 – über den Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers entschieden. Grundsätzlich ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Mens…

BAG: Kein „Verbrauch“ der Zustimmung des Integrationsamts bei vorsorglich wiederholter Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 425/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Fehlt es an einer solchen Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Nach Zust…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

» Recht und Alltag

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »