Kündigung von Strom-Dieb war unwirksam

Über Bagatellkündigungen wurde im letzten Jahr viel und oft auch sehr emotional berichtet. Besonders aufsehenerregend war die Geschichte des sog. Handystrom-Diebs, über den wir informiert haben. In einem ähnlich gelagerten Sachverhalt hatte ein Arbeitnehmer seinen Elektroroller zum Aufladen an die Steckdose der Firma gehängt. Auch er erhielt dafür eine fristlose Kündigung. Über diese urteilte nun das Arbeitsgericht Siegen (Az. 1CA 1070/09). Ergebnis: Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt, der Richter erklärte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass hier eine Abmahnung vorrangig gewesen wäre: Zwar war die En…

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Themen: Kündigung , Betrug , Kündigungsschutz , Strom , Dieb , Gerichtsmassig
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 19. Januar 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.

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