Privates Surfen rechtfertigt keine Kündigung
Handakte WebLAWg | 19. April 2010 — Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Das gilt auch dann…
Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hat am Montag in einem Urteil bekanntgegeben, dass die private Nutzung des Internets während der Arbeitzeit nicht ohne weiteres eine Kündigung rechtfertigt. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte eine Mitarbeitererklärung unterschrieben, durch die er sich verpflichtete, das Internet am Arbeitsplatz nur zu dienstliche Zwecke zu nutzen. Gleichwohl surfte er laut den Aussagen des Arbeitgebers mehrfach auch zu privaten Zwecken im Internet. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aus.
Das LAG hielt die …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. April 2010 auf http://lynch04.wordpress.com.
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