Kündigung per E-Mail wirksam?

Kündigung per E-Mail wirksam?

Die geschäftliche Korrespondenz per E-Mail nimmt immer mehr zu. Verträge kann man (fast immer) per E-Mail schließen, weshalb nicht auch das Arbeitsverhältnis per E-Mail kündigen?

Arbeitgeberkündigung per E-Mail möglich?

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können nur wirksam schriftlich kündigen. Geregelt ist dies in § 623 BGB. Dort heißt es:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Eine K…

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Themen: Anwalt , Berlin , E-mail , Kündigung , Bgb , Kündigung Berlin , Arbeitnehmerkündigung , Arbeitgeberkündigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 1. Dezember 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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