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Kündigung: Internet am Arbeitsplatz - der Dauerbrenner!

am 04.08.2006 von http://blog.juracity.de

Kündigungen im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz beschäftigen nach wie vor ungebrochen die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das liegt daran, daß zum einen in den Unternehmen die unterschiedlichsten Regelungen zur Internetnutzung am Arbeitsplatz bestehen und zum anderen aber auch die Art der Nutzung des Internets in mannigfaltiger Weise einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen kann. Dort wo die private Nutzung insgesamt verboten ist, kann bereits der erste Vestoß einen Kündigungsgrund bilden. Bei fortgesetzter und hartnäckiger Privatnutzung und stundenlangem Surfen auf Kosten des Arbeitgebers bei gleichzeitig voller Vergütung der (nicht erbrachten) Arbeitsleistung kann sogar eine Abmahnung entbehrlich sein. Schwieriger gestalten sich die Fälle, in denen die private Nutzung in “angemessenem” Rahmen erlaubt ist und dann verschiedene Vorstellungen darüber bestehen, ob das zulässige Maß überschritten wurde. Aber auch auf die Art der Nutzung kommt es an. Private Downloads können im Hinblick auf die damit verbundenen Sicherheitsrisiken für das Netzsystem des Arbeitgebers ebenso wie das Herunterladen oder Verbreiten strafbarer Inhalte (Stichwort Kinderpornographie) schärfere arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen als bsplw. das nur wenige Sekunden in Anspruch nehmende Versenden einer privaten Einladungsmail an alle Lieben.
Auch das Bundesarbeitsgericht hatte sich in seinem Urteil vom 12.1.2006, 2 AZR 179/05 erneut mit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz zu befassen. Der Entscheidung lag verkürzt folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf dem dienstlichen Rechner des Klägers gab es immer wieder zu Störungen. Nach Installation einer Festplatte wurden bei einer Nachkontrolle des Rechners die Installation einer Software zur Anonymisierung von Internet-Zugriffen sowie die Speicherung einer Reihe von Internet-Adressen für …

Versetzung geht vor Kündigung

ElbeBlawg / Wird ein Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen, berechtigt dies den Arbeitgeber nicht zwangsläufig zu einer betriebsbedingten Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem heute veröffentlichten Urte…

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Du sollst nicht ehebrechen? Dauerbrenner Hitzefrei …

JuracityBlog / am Arbeitsplatz. Mit jedem Tag schönstem Sommerwetter steigen die Temperaturen in den Glastürmen und Ziegelbauten unaufhaltsam an. Der zarte Aufschwung droht nun an immer widerwilliger arbeitenden Arbeitnehmern zu scheitern. Nur so ist nach…

Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Inter…

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?

JuracityBlog / Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Inter…

Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…

Kündigung wegen Internet- und Computernutzung

Law-Blog / In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrü…

Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer

Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer zeitlich intensiven Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen P…

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…

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