Kuendigung und illegale Beschäftigung – Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg für den 18.12.2009 erwartet !!
Scheinselbständigkeit – freier-Mitarbeiter
Nach einer Kündigung durch den Auftraggeber kam es zum Streit. Der freie Mitarbeiter klagte vor dem Arbeitsgericht. Das erkannte die
Kündigung zwar als wirksam an, so dass der freie Mitarbeiter unterlag, aber die eingeklagten 3 offenen Monatsgehälter sollte der
Auftraggeber, der nach Ansicht des Arbeitsgerichts eigentlich gewesen sei, nun als Nettogehalt zahlen.
Bei 3.000 EUR netto sind das schnell 7000 EUR brutto zzgl. Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung
Das Landesarbeitsgericht wird sich am 18.12.2009 in einem
(Berufung) mit der Frage beschäftigen, wie ein gescheitertes Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters arbeitsrechtlich zu
beurteilen und abzurechnen ist, wenn der freie Mitarbeiter über 32 Monate lang Rechnungen als freier Mitarbeiter gestellt hat und
sich nun herausstellt, dass er Arbeitnehmer war.
Das
hatte den Fall bereits so entschieden, dass der Auftraggeber die Rechnungsbeträge als Nettolohn schuldet und die Entscheidung auf §
14 II2 SGB IV gestützt, der an dieser Stelle von sog. “illegalen Beschäftigungsverhältnissen” spricht. Bislang haben die
Sozialgerichte weitestgehend Fälle nur aus dem Bereich der Sch…
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