Kündigung wegen HIV-Infektion

Eine HIV-Infektion hindert den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsverhältnis nach Bekanntwerden der Infektion zu kündigen.

In einer jetzt vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Kündigungsschutzklage ist der Arbeitnehmer HIV-infiziert und wurde von dem Arbeitgeber, einem Pharmaunternehmen, als Chemisch-Technischer Assistent beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis in der Probezeit wegen der HIV-Infektion.

Der Arbeitnehmer hat die Kündigung für unwirksam gehalten. Die bloße Infektion mit dem HI-Virus könne nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. Zudem habe der Arbeitgeber ihn durch die Kündigung wegen einer Behinderung diskriminiert und sei daher nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Der Arbeitgeber hat demgegenüber geltend gemacht, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei; sie sei zudem aus Gründen der Arbeitssicherheit unumgänglich gewesen. Eine Diskriminierung des Arbeitnehmers sei nicht erfolgt.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Kündigung könne nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung hin überprüft werden, weil der Arbeitnehmer noch keine sechs Monate beschäftigt gewesen sei und das Kündigungsschutzgesetz daher keine An…

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Themen: Kündigung , Hiv , Arbeitsgericht Berlin , Personenbedingte Kündigung , Probezeit , Hiv-infektion
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 9. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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