Kündigung: Häufige Erkrankungen dürfen im Rahmen der Sozialauswahl nicht berücksichtigt werden
am 31.05.2007 von JuracityBlog
entschied das Bundesarbeitsgericht heute (BAG, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen 2 AZR 306/06, Pressemitteilung) in einem Kündigungsschutzverfahren einer Mitarbeiterin eines kirchlichen Krankenhauses. Die Mitarbeiterin war ursprünglich auf der Intensivstation des Krankenhauses mit Reinigungs- und Servicearbeiten beschäftigt. Nach einem Herzinfarkt arbeitete sie seit mehreren Jahren in der Wäscherei des Krankenhauses. Das Krankenhaus beschloss Anfang 2004, die Wäsche von einem externen Unternehmen machen zu lassen und die Wäscherei zu schließen. Unbarmherzig hatte die kirchliche Einrichtung der sozial schutzbedürftigeren, aber vergleichsweise häufiger erkrankten Mitarbeiterin betriebsbedingt - nicht krankheitsbedingt (s. dazu unseren Foliensatz auf kuendigung.de) - gekündigt, und sich dabei auf die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen.
Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen …
Häufige Krankheit rechtfertigt keine Kündigung
Rechtblog / Der Arbeitgeber müsse vielmehr nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür haben, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen zu rechnen sei, die den Betriebsablauf erheblich stören oder die Firma wirtschaftlich belasten würden. Das Gericht gab mit …
BAG gibt bei Kündigung Dominotheorie auf und erleichtert Arbeitgebern zukünftig die Sozialauswahl
JuracityBlog / Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09.11.2006 - 2 AZR 812/05, Pressemitteilung) hat - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - das Risiko der Unternehmen bei Fehlern in der Sozialauswahl begrenzt. Galt …
BAG: Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Rechtsprechungsänderung
Rechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat mit der folgenden Entscheidung die sog. Domino Theorie aufgegeben. Dies bedeutet, dass bis zu dieser Entscheidung ein Fehler bei der Sozialauswahl dazu geführt hat, dass alle Kündigungen unwirksam wurden. Dies ist jetzt…
BAG: Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten
Rechtblog / Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Zur Begründung eines solchen Interesses kann sich der Arbeitgeber nicht all…
Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…
BAG zur Herausnahme aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG
arbeitsrechtblog / Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Das ist die sog. Leistungsträgerregelung.In einer Entscheidung vom heutigen Tage ha…
Kündigung, Alter, Behinderung und Sozialauswahl bei einer hohen Zahl von krankheitsbedingten Ausfallzeiten
recht verständlich /  Frau K ist zu 50 % schwerbehindert. Seit 1991 arbeitete sie als Wirtschaftshilfe im Krankenhaus, das von der B unterhalten wurde. Da war sie auf der Intensivstation mit Reinigungs- und Servicearbeiten beschäftigt. Nachdem sie einen Herzinfarkt er…
Hohe Krankheitszeit und Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3, S.2 KSchG)
Arbeitsrecht-Blog.de / Der Arbeitgeber kann sich nach einem Urteil des BAG im Rahmen der im Kündigungsverfahren nach § 1 Abs.3, S. 2 KSchG erforderlichen Sozialauswahl nicht allein auf besonders hohe Krankheitszeiten des Arbeitnehmers berufen (BAG, Urteil vom 31.05.2007,…
Arbeitsrecht: Krankheitsanfälligkeit als Kriterium der Sozialauswahl?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Eine betriebsbedingte Kündigung ist immer dann rechtswirksam, wenn der Arbeitsplatz des zu kündigenden Mitarbeiters aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung ersatzlos entfällt,er nicht auf einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschÅ
Fristlose Kündigung: Klagefrist 3 Wochen beachten
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von Freitag (Urteil vom 28.06.2007 Aktenzeichen 6 AZR 683/07). Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) muss ein Arbeitnehmer, will er geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfer…
Betriebsübergang nach § 613 a BGB: Man muss sich schon entscheiden, was man will …
JuracityBlog / sinngemäss mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2006 - Aktenzeichen 8 AZR 154/05) die Klage einer Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma zurück. Die Mitarbeiterin wurde ursprünglich von einem Reinigun…
