Email kann den Job kosten
Jeroch.de | 12. Juli 2010 — In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Geschäftszeichen: 12 SA 875/09) übe…
Wer während der Arbeitszeit seinen Dienst-PC exzessiv für ausgedehnte private E-Mail-Kommunikation nutzt, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen, ohne dass vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden muß. Dies geht aus einer gerade bekannt gewordenen Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 31.5.2010 – 12 Sa 875/09) hervor. Ein kommunaler Angestellter hatte nach den Feststellungen des Gerichts über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen jeden Tag mehrere Stunden mit dem Lesen und Schreiben privater E-Mails zugebracht, an einigen Tagen sogar in einem Umfang, der ihm keine Zeit mehr für die Erledigung seiner dienstlichen Aufgaben gelassen haben kann. Trotz seiner mehr als 32-jährigen Betriebszugehörigkeit, seiner ungünstigen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, seiner Schwerbehinderung sowie der ihn treffenden Unterhaltspflichten spreche die außerordentliche Intensität der Verletzung seiner Arbeitspflicht gegen den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft. Auch wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die gelegentliche Nutzung des Dienst-PC für private Zwecke gedul…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Juli 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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Paluka.de: Blog | 21. September 2010 — Auch bei der erlaubten privaten Emailnutzung besteht kein pauschales Beweisverwertungsverbot von privaten E-Mails, die ein Ar…
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 1. September 2010 — Die Auswertung des privaten E-Mail-Verkehrs zu Beweisgründen unterliegt - so das Landgericht Niedersachsen - weder einem Verwen…
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Law-Blog | 26. März 2008 — Der Umfang der Kommunikation per E-Mail im Alltag nimmt stetig zu. Die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die E-Mail-Ko…
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