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Kündigung eines Software-Pflegvertrages

am 17.08.2005 von http://log.handakte.de/

Ein Softwarehersteller hatte einem Bauunternehmen 1997 eine Individualsoftware verkauft, die 1999 („Jahr 2000 Umstellung“) verändert wurde. Zugleich wurde ein Pflegevertrag für die Software vereinbart. Der Vertrag umfasste u.a. eine Klausel, wonach der Vertrag jeweils zum Jahresende bei einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Nach mehreren Jahren kündigte der Softwarehersteller den Pflegevertrag zum Ende des Jahres 2004. Daraufhin verweigerte das Bauunternehmen die Zahlung der Pflegepauschale für die Jahre 2002 und 2003. Das Bauunternehmen war der Meinung, dass eine Kündigung vor Ablauf des Lebenszyklus (5 Jahre) vertragswidrig sei, so dass er die Pflegepauschale aufgrund des durch die Kündigung erlittenen Schadens nicht zahlen …

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