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Kündigung durch Übergabe einer Kopie unwirksam - LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2007, Az. 12 Sa 132/07

am 16.07.2007 von http://www.arbeitsrecht-blog.de

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Übergabe einer bloßen Fotokopie des Kündigungsschreibens ist nichtig – und zwar auch dann, wenn der Gekündigte einen Blick auf das Original werfen konnte.
Dies entschied das LAG Düsseldorf in einem am 13.07.2007 veröffentlichten Urteil vom 18.04.2007 - Az. 12 Sa 132/07. Ohne Aushändigung des Originalschreibens an den Arbeitnehmer sei den gesetzlichen Ansprüchen, wonach eine Kündigung vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben und anschließend dem Gekündigten auch tatsächlich in dieser Form ausgehändigt werden muss, nicht genügt. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.
Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 13.07.2007
Gemeint sein dürften die in der Pressemitteilung des LAG nicht näher bezeichneten §§ 623 und 126, 130 BGB. Demnach erfordert die wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform (unterzeichnete Erklärung). Diese muss dem Gekündigten als „einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung“ auch tatsächlich zugehen (§.130 BGB)
Hier die zugehörigen Gesetzestexte:
§ 623 BGB Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form …

LAG Hamm: Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftform nicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch Kündigung wie auch durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform…

LAG Rheinland Pfalz: Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine Kündigung - Urteil vom 23.08.2007, Az. 9 Sa 411/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine formwirksame fristlose Kündigung und darf von einem Arbeitgeber auch nicht als solche des Mitarbeiters gewertet werden. Das hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz am 23.…

Kündigungsschreiben muss im Original ausgehändigt werden

Recht und Alltag / Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Nachdem eine Produktionshalle der Beklagten abgebrannt war und dieser Standort später insgesamt aufgegeben war, führte die Beklagte Massenentlassunge…

Nur gucken - nicht anfassen: Kündigung unwirksam!

Heimspiel / Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird. Aus § 130 BGB ergibt sich nämlich, daß er die Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreibenen erlangen muß. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat n…

BAG: Befristung des Arbeitsvertrags - Schriftform

Rechtblog / Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift…

Das Bundesarbeitsgericht zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages

recht verständlich / Frau A ist Steuerberaterin. Zunächst arbeitete sie auf Grund eines Anstellungsvertrages bei der B GmbH. Nach rund acht Monaten kam die Gesellschaft mit Frau A überein, dass sie nunmehr Geschäftsführerin werden sollte. So schloss die B-GmbH vertre…

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