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Kündigung des Handelsvertretervertrags per Mail

am 30.05.2007 von http://blog.juracity.de

Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail erhalten hat. Wäre er Arbeitnehmer, wäre alles klar, denn nach § 623 BGB muss die Kündigung die gesetzliche Schriftform einhalten und da reicht weder ein Telefax noch ein E-Mail oder gar - besonders stilvoll - eine SMS (Juracity berichtete). Er ist aber kein …

Checkliste für die Kündigung durch den Arbeitnehmer

JuracityBlog / Beim beabsichtigten Jobwechsel sollte man mit einer Checkliste für die Arbeitnehmerkündigung (sog. Eigenkündigung) vor der Kündigung des Arbeitsvertrags die Risiken prüfen. Dazu gehört nicht nur die Beachtung der Schrift…

LAG Hamm: Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftform nicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch Kündigung wie auch durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform…

iA bei Kündigung: Nur ein Esel kündigt “im Auftrag”

JuracityBlog / denn eine Kündigung, die mit “i.A.”, also “im Auftrag” unterschrieben ist, entspricht nicht dem gesetzlichen Schriftformgebot bei Kündigungen (§ 623 BGB). “Im Auftrag”, so das Arbeitsgericht Hamburg na…

Mündliche Kündigung gilt nicht

Rechtblog / Also nochmal eine Kündigung im Arbeitsrecht bedarf der Schriftform. So nun das BAG am 09.01.2006. Gefunden habe ich diese Mitteilung bei Handakte WebLAWg dort wird wie folgt berichtet: Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform -…

Nur gucken, nicht anfassen: Fehler Nr. 1 bei der Kündigung

JuracityBlog / Die Kündigung von Arbeitnehmern ist fehleranfällig. Das ist bekannt. Was sich manche so alles einfallen lassen, ob vorher oder erst im folgenden Prozeß, um die Kündgung doch noch zu retten, sei hier mal dahingestellt, ist erstau…

BAG zur Kündigung, Schriftform und Probezeit

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.01.2008, Az.: 6 AZR 519/07) war mal wieder mit Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung befasst. Insbesondere setzte sich das Gericht mit dem Schriftformerfordernis und der erleichterten Kü…

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RA Michael Felser

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