Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages

Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht.

Die Kündigungserklärung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrags muss nicht allen Gesellschaftern zugehen. Lässt sich aus der Kündigungserklärung entnehmen, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gekündigt werden soll, genügt es, wenn die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht (§ 164 Abs. 3 BGB). Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern gemäß §§ 709 Abs. 1, 714 BGB die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht. Aus den § 125 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 78 Abs. 2 …

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Themen: Kündigung , Bgb , Gbr , Mietvertrag
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 5. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

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