Kündigung aus Eigenbedarf erleichtert

Ein Vermieter kann auf der Eigenbedarfskündigung und Räumung der Wohnung bestehen, selbst wenn im selben Haus kurze Zeit später eine andere Wohnung frei wird. Er muss den gekündigten Mietern diese Wohnung auch nicht als Alternativwohnung anbieten, so ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 292/07).

Der Fall: Der Mieter erhielt unter Hinweis auf Eigenbedarf zum 28. Februar 2006 die Kündigung. Eine vergleichbare Wohnung im selben Haus wurde erst am 31. März frei. Hätte sie schon Ende Februar zur Verfügung gestanden, wäre der Vermieter gezwungen gewesen, sie der gekündigten Partei anzubieten. Doch darauf konnte sich der Mieter nicht berufen. (…)

Quelle: Capital vom 17.06.2008

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 17. Juni 2008 auf http://log.handakte.de/.

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